Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: Mai 2026
§ 1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Mietverträge zwischen Marco Simonis, Fiersbacher Str. 6, 57635 Kircheib („Vermieter") und dem Mieter über die Vermietung von Hüpfburgen und sonstigen Eventausstattungen.
Abweichende Bedingungen des Mieters werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsabschluss
Die Darstellung der Mietobjekte auf der Website stellt kein verbindliches Angebot dar. Mit dem Absenden einer Buchungsanfrage über das Online-Formular gibt der Mieter ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrags ab.
Der Mietvertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Buchung durch den Vermieter per E-Mail zustande. Diese Bestätigung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
§ 3 Mietpreis und Zahlungsbedingungen
Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich in Euro inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, soweit anwendbar.
Der Mietpreis ist spätestens bei Übergabe der Mietsache in bar oder bei vorheriger Vereinbarung per Überweisung zu entrichten.
Bei Stornierung durch den Mieter weniger als 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin (außerhalb der Schlechtwetter-Regelung in § 6) behält sich der Vermieter vor, eine pauschalierte Ausfallentschädigung in Höhe von 50 % des vereinbarten Mietpreises zu berechnen.
§ 4 Lieferung, Aufbau und Abholung
Der Vermieter liefert, baut auf und holt die Mietsache wieder ab. Im Standard-Liefergebiet (26 Postleitzahlen rund um Kircheib) sind Lieferung, Aufbau und Abholung im Mietpreis enthalten.
Außerhalb des Standardgebiets wird eine individuelle Anfahrtspauschale berechnet, die dem Mieter vor Vertragsschluss transparent angezeigt wird.
Der Mieter sorgt für eine geeignete, ebene und für die Mietsache ausreichend dimensionierte Aufstellfläche sowie für einen geeigneten Stromanschluss (230 V) in erreichbarer Nähe.
§ 5 Pflichten des Mieters
Während der gesamten Nutzungsdauer ist eine volljährige Aufsichtsperson durchgehend vor Ort verantwortlich.
Die Mietsache darf nicht mit Schuhen, Essen, Getränken, spitzen oder scharfkantigen Gegenständen betreten werden. Aufsteigen auf die Seitenwände ist untersagt.
Bei Windgeschwindigkeiten ab 29 km/h ist der Betrieb sofort einzustellen. Die Mietsache darf nicht im Freien bei Gewitter betrieben werden.
Der Mieter hat die Mietsache nach dem Gebrauch trocken und sauber zurückzugeben. Andernfalls behält sich der Vermieter eine Reinigungspauschale vor.
§ 6 Wetter-Garantie
Bei amtlicher Unwetterwarnung, durchgängigem Regen oder Sturm am Veranstaltungstag kann der Mieter die Buchung bis 24 Stunden vor dem vereinbarten Liefertermin kostenfrei stornieren. Die Stornierung ist telefonisch oder per E-Mail zu erklären.
Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet.
§ 7 Haftung
Der Vermieter haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). Die Haftung ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Für Personen- oder Sachschäden, die durch unsachgemäßen Gebrauch, mangelnde Beaufsichtigung oder Nichtbeachtung der Sicherheitshinweise entstehen, übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter haftet für alle während der Mietdauer entstehenden Schäden, soweit sie nicht auf normalen Gebrauch zurückzuführen sind.
§ 8 Versicherung
Die Mietsachen sind betriebshaftpflichtversichert. Schäden, die durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz des Mieters oder seiner Gäste entstehen, sind durch den Mieter zu ersetzen.
§ 9 Widerrufsrecht
Bei einem Vertragsabschluss durch einen Verbraucher steht diesem grundsätzlich ein Widerrufsrecht zu. Ausgeschlossen ist das Widerrufsrecht jedoch bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung, Beförderung von Waren, Kfz-Vermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB). Die Vermietung von Hüpfburgen für einen konkreten Termin fällt unter diese Ausnahme.
§ 10 Schlussbestimmungen
Erfüllungsort ist Kircheib.
Es gilt deutsches Recht. Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Streitigkeiten der Sitz des Vermieters.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.